Leistungsverzeichnis
gültig ab 01.04.2019
01. Der Leistungsanspruch nach diesem Verzeichnis entsteht nach Einzug eines
Jahresbeitrages, 6 Monaten Vereinszugehörigkeit und soweit verfügbar. Die Dauer der
Mitgliedschaft in einem anderen Verein mit gleicher Zielsetzung wird angerechnet.
02. Es werden 25% der Pflegekosten übernommen, welche von der Pflegeversicherung
nicht abgedeckt sind.
03. Der „Investitionskostenzuschlag“ wird erstattet, wenn er nicht durch die
Pflegeversicherung abgedeckt ist.
04. Für Mitglieder, die am Angebot "Cafe Malta" des Malteser-Hilfsdienstes als
Selbstzahler teilnehmen, werden 25% der Kosten übernommen.
05. Familien, welche eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse beanspruchen, wird die
Zuzahlung bis max. 10,00 EUR pro Tag übernommen.
06. Jedes Mitglied hat je nach Verfügbarkeit Anspruch auf kostenlose Fahrten zum Arzt
oder zur Heilbehandlung, sofern die Fahrt nicht von der Krankenkasse übernommen
wird. Bei Bedarf werden individuell Fahrten zu Dienstleistungen durchgeführt,
welche am Ort nicht ansässig sind. Ein Rechtsanspruch hierfür besteht nicht.
07. Bei Installation eines Hausnotrufs werden 30,00 EUR der Anschlussgebühr
übernommen.
08. Die in Punkt 2-7 genannten Leistungen werden bis zu einem monatlichen
Gesamtbetrag von maximal 100,00 EUR pro Vereinsmitglied übernommen.
09. Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern man in der Gemeinde Ellenberg wohnhaft
ist. Beziehungsweise aus gesundheitlichen oder Altersgründen in ein
Pflegeheim / Altersheim im Umkreis von 20 Km verzogen ist.
10. Übernahme der Kosten für "Erste Hilfe - Ausbildung" für Kinder der Grundschule
und des Kindergarten.
11. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Familie gesamt beträgt 16,00 EUR.