Leistungsverzeichnis

gültig ab 01.04.2019

 

01.  Der Leistungsanspruch nach diesem Verzeichnis entsteht nach Einzug eines

       Jahresbeitrages, 6 Monaten Vereinszugehörigkeit und soweit verfügbar. Die Dauer der

       Mitgliedschaft in einem anderen Verein mit gleicher Zielsetzung wird angerechnet.

 

02.  Es werden 25% der Pflegekosten übernommen, welche von der Pflegeversicherung

       nicht abgedeckt sind.

 

03.  Der „Investitionskostenzuschlag“ wird erstattet, wenn er nicht durch die

       Pflegeversicherung abgedeckt ist.

 

04.  Für Mitglieder, die am Angebot "Cafe Malta" des Malteser-Hilfsdienstes als

       Selbstzahler teilnehmen, werden 25% der Kosten übernommen.

 

05.  Familien, welche eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse beanspruchen, wird die

       Zuzahlung bis max. 10,00 EUR pro Tag übernommen.

 

06.  Jedes Mitglied hat je nach Verfügbarkeit Anspruch auf kostenlose Fahrten zum Arzt

       oder zur Heilbehandlung, sofern die Fahrt nicht von der Krankenkasse übernommen

       wird. Bei Bedarf werden individuell Fahrten zu Dienstleistungen durchgeführt,

       welche am Ort nicht ansässig sind. Ein Rechtsanspruch hierfür besteht nicht.

 

07.  Bei Installation eines Hausnotrufs werden 30,00 EUR der Anschlussgebühr

       übernommen.

 

08.  Die in Punkt 2-7 genannten Leistungen werden bis zu einem monatlichen

       Gesamtbetrag von maximal 100,00 EUR pro Vereinsmitglied übernommen.

 

09.  Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern man in der Gemeinde Ellenberg wohnhaft

       ist. Beziehungsweise aus gesundheitlichen oder Altersgründen in ein

       Pflegeheim / Altersheim im Umkreis von 20 Km verzogen ist.

 

10.  Übernahme der Kosten für "Erste Hilfe - Ausbildung" für Kinder der Grundschule

       und des Kindergarten.

 

11.  Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Familie gesamt beträgt 16,00 EUR.

Eine Mitgliedschaft die sich lohnt!